AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des
IFAS Institut für Angewandte Sozialwissenschaften OG
(Stand: 24. April 2022)
Allgemeiner Teil
Geltungsbereich
Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem IFAS Institut für Angewandte Sozialwissenschaften OG (nachstehend als das „IFAS“ bezeichnet) und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Von den AGB erfasst ist auch die anonyme Verwendung (das ist die Nutzung von Online-Diensten ohne vorherige Nutzeranmeldung) von Online-Diensten des IFAS.
Die AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ungültig, es sei denn, diese werden vom IFAS ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Abgesehen vom Abschnitt „Allgemeiner Teil“ gelten in Abhängigkeit vom Vertragsgegenstand weitere Abschnitte für Beratungsleistungen, Infrastruktur, Online-Dienste und den Webshop.
Die diesen AGB zugrunde liegenden Daten der Verträge werden vom IFAS nicht für den Kunden auf Abruf zur Verfügung gestellt. Es wird dem Kunden folglich empfohlen, dafür Sorge zu tragen, die entsprechenden Verträge auszudrucken bzw. abzuspeichern.
Definitionen
Benutzer ist jede vom Kunden namhaft gemacht Person, die im Rahmen einer Lizenz Online-Dienste des IFAS nutzt.
Datenschutzgesetze sind alle anwendbaren Datenschutzgesetze, Verordnungen, Erlasse und sonstigen rechtlichen Anforderungen. Die Begriffe „personenbezogene Daten“ und „Verarbeitung“ haben die in den Datenschutzgesetzen festgelegte Bedeutung. Der Begriff „personenbezogene Informationen“ ist als personenbezogene Daten zu verstehen.
IFAS: Das „IFAS“ ist das „Institut für Angewandte Sozialwissenschaften OG“ mit Sitz in Wien, Österreich. Seine Kontaktdaten sind:
Adresse:
IFAS Institut für Angewandte Sozialwissenschaften OG
Ruhrhofergasse 12
1180 Wien
Österreich
Email: ifas@office.at
URL: https://www.ifas.at
Telefonnummer: +43 1 916 75 22
Eintrag im Firmenbuch beim Handelsgericht Wien: FN 206611 s
UID-Nummer: ATU 63937805
Kunde ist jeder, der Leistungen vom IFAS, einschließlich Online-Dienste, bezieht oder zu beziehen beabsichtigt.
Online-Dienste umfassen alle Informationen, die das IFAS via Online-Zugriff zur Verfügung stellt.
Unternehmer ist ein Kunde, der nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist.
Verbraucher ist ein Kunde, der Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist.
Zugriffsoberfläche ist diejenige Bildschirmdarstellung, die dem Kunden oder Benutzer den Zugriff auf die Online-Dienste ermöglicht.
Schutz des geistigen Eigentums
Die Urheberrechte an den vom IFAS und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Online-Dienste etc.) verbleiben beim IFAS. Sie dürfen vom Kunden während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Kunde ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des IFAS zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des IFAS – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
Der Verstoß des Kunden gegen diese Bestimmungen berechtigt das IFAS zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
Gewährleistung
Das IFAS ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an seiner Leistung zu beheben. Es wird den Kunden hievon unverzüglich in Kenntnis setzen. Davon ausgeschlossen sind kontinuierliche Verbesserungsarbeiten im Rahmen von Online-Diensten.
Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
Haftung und Schadenersatz
Das IFAS haftet dem Kunden für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom IFAS beigezogene Dritte zurückgehen.
Sofern das IFAS das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt das IFAS diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde wird sich in einem solchen Fall vorrangig an diese Dritten halten.
Schadenersatzansprüche des Kunden können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
Ist der Kunde Verbraucher, so gilt folgende Haftungsregelung:
- Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften;
- bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, sofern nicht eine der Hauptleistungspflichten betroffen ist.
Ist der Kunde Unternehmer, so gilt für sämtliche sich ergebende Schäden, gleich ob aus Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten oder aus unerlaubter Handlung, ausschließlich folgende Haftungsregelung:
- Bei Vorsatz, krass grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften;
- bei schlicht grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf den Ersatz von auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Ein Ersatz für entgangenen Gewinn und sonstige Folge- oder indirekte Schäden und Kosten ist ausgeschlossen. Der Nachweis für das Vorliegen von schlicht grober Fahrlässigkeit obliegt der Person, die einen etwaigen Ersatzanspruch geltend zu machen beabsichtigt.
- bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen.
Der Kunde hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des IFAS zurückzuführen ist.
Es steht kein Zurückbehaltungsrecht zu.
Geheimhaltung und Datenschutz
Das IFAS verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die es über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Kunden erhält.
Weiters verpflichtet sich das IFAS, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Kunden, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
Das IFAS ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen es sich bedient, entbunden. Es hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
Das IFAS ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Kunde leistet dem IFAS Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der personenbezogenen Daten verantwortlich, die er oder der Benutzer dem IFAS zur Verfügung stellt. Wenn und soweit der Kunde oder der Benutzer dem IFAS personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, gilt als vereinbart, dass diese Informationen vom IFAS in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen und der Datenschutzerklärung des IFAS vom IFAS verarbeitet werden.
Ausgenommen davon sind jene Fälle, in denen das IFAS diese Informationen im Auftrag eines Kunden verarbeitet (Auftragsdaten-Verarbeitung). Im Hinblick auf die Auftragsdaten-Verarbeitung ergreift das IFAS geeignete Maßnahmen, damit die Verarbeitung den Anforderungen der Datenschutzgesetze entspricht, den Schutz der Rechte der betroffenen Personen gewährleistet und einen Schutzstandard gewährleistet, der zumindest dem gemäß den Datenschutzgesetzen erforderlichen Schutzniveau entspricht. Das IFAS verpflichtet sich, keinen anderen Auftragsverarbeiter ohne Zustimmung des Kunden zu beauftragen. Soweit personenbezogene Daten aus dem Land des Kunden vom IFAS in ein anderes Land übermittelt werden, stellt das IFAS sicher, dass diese Übermittlung unter Einhaltung angemessener Sicherheitsvorkehrungen gemäß den Datenschutzgesetzen erfolgt. Unter Berücksichtigung von Stand der Technik, von Art, Umfang, Umständen und Zwecken der Verarbeitung, von Risikobewertung für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen und von Implementierungskosten treffen die Parteien geeignete Maßnahmen, um ein in Summe angemessenes Maß an Sicherheit zu gewährleisten.
Wenn und soweit der Kunde personenbezogene Daten an das IFAS in ein Gebiet außerhalb des Ursprungsgebiets übermittelt, gelten die durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Europäischen Kommission vom 4. Juni 2021 genehmigten Standardvertragsklauseln (abrufbar unter:https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2021/914/oj?locale=de) als vereinbart. Diesbezüglich ist der Kunde der Datenexporteur, das IFAS der Datenimporteur, fallen die optionalen Klauseln weg und entspricht der Inhalt der anwendbaren Anhänge dem Inhalt der Vereinbarung, sofern sich die Parteien nicht auf eine andere Grundlage gemäß den Datenschutzgesetzen berufen können.
Sämtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz der persönlichen Daten von Kunden können von diesen an das IFAS gerichtet werden.
IFAS Institut für Angewandte Sozialwissenschaften OG
Ruhrhofergasse 12
1180 Wien
Österreich
Email: ifas@office.at
Preise, Zahlungsbedingungen und Rechnungslegung
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Versandkosten werden gesondert ausgewiesen. Die Verrechnungswährung ist der Euro.
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, sind sämtliche Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Skontoabzug zu bezahlen. Die Bezahlung kann mit der – im Rahmen des mit dem Kunden vereinbarten Vertrags – festgelegten Zahlungsart erfolgen (z. B. bei Online-Diensten mit Kreditkarte).
Im Falle eines verschuldeten Zahlungsverzugs ist das IFAS berechtigt, solche Mahnspesen zu verrechnen, die zur erforderlichen Rechtsverfolgung erforderlich sind. Sind zwei Mahnungen erfolglos geblieben, kann das IFAS ein Inkassounternehmen zwecks Forderungseintreibung beauftragen. Sämtliche seitens des Inkassounternehmens dem IFAS in Rechnung gestellten Beträge, deren Maximalhöhe sich aus der „Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen“ ergibt, werden dem schuldhaft in Zahlungsverzug geratenen Kunden weiterverrechnet.
Bei Zahlungsverzug gilt darüber hinaus als vereinbart:
- Ist der Kunde Unternehmer, so fallen Verzugszinsen in Höhe von 15 Prozent p.a. an.
- Ist der Kunde Verbraucher, so fallen die gesetzlichen Verzugszinsen an.
Das IFAS ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch das IFAS ausdrücklich einverstanden.
Bei kontinuierlichen Leistungen wie den Online-Diensten gilt eine Wertsicherung gemäß dem nachstehenden Punkt als vereinbart.
Wertsicherung
Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung plus Nebenforderung vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (Basisjahr 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index.
Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Jänner 2022 errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 5 Prozent bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen.
Die aufgrund der Wertsicherung angepassten Nettozahlungspreise werden kaufmännisch auf die zweite Nachkommastelle gerundet.
Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Das IFAS ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an seiner Leistung zu beheben. Es wird den Kunden hievon unverzüglich in Kenntnis setzen. Ausgenommen davon sind kontinuierliche Verbesserungen im Rahmen der Online-Dienste.
Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
Widerrufsrecht für Verbraucher
Sofern nicht ein in § 18 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) genannter Ausnahmefall anwendbar ist, haben Kunden, die Verbraucher sind, das Recht, einen geschlossenen Vertrag binnen 14 Kalendertagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt
- im Falle eines Kaufvertrags mit dem Tag zu laufen, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat;
- im Falle eines Zugriffs auf Online-Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen.
Zur Einhaltung der Widerrufsfrist ist es ausreichend, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde das IFAS über die Ausübung seines Widerrufsrechts mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. mit der Post versendeter Brief, Email) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, unter Verwendung der Kontaktdaten des IFAS informieren. Die Kontaktdaten sind:
Adresse:
IFAS Institut für Angewandte Sozialwissenschaften OG
Ruhrhofergasse 12
1180 Wien
Österreich
Email: ifas@office.at
Der Kunde kann zu diesem Zweck das Muster-Widerrufsformular am Ende der AGB verwenden, ist aber dazu nicht verpflichtet.
Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebraucht, so zahlt das IFAS sämtliche von ersterem erhaltene Zahlungen, einschließlich Versandkosten (ausgenommen diejenigen zusätzlichen Kosten, die aus der seitens des Kunden vorgenommenen Wahl einer anderen Art der Lieferung als die vom IFAS angebotene, günstigste Standardlieferung resultieren) spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Tag des Eingangs im IFAS der Mitteilung betreffend den Rücktritt vom Vertrag. Das IFAS ist jedenfalls berechtigt, die günstigste Art der Rückzahlung zu wählen. Für die Rückzahlung stellt das IFAS kein Entgelt in Rechnung. Das IFAS kann die Rückzahlung bis zum Erhalt der Ware verweigern.
Der Kunde hat die Ware unverzüglich und jedenfalls spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Tag, an dem er das IFAS über den Widerruf dieses Vertrags informiert, an das IFAS zu übergeben oder zurückzusenden. Die Widerrufsfrist ist eingehalten, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf dieser 14-tägigen Frist absendet. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Der Kunde hat einen angemessenen Betrag zu bezahlen, wenn er verlangt hat, Dienstleistungen (insbesondere Online-Dienste) bereits während der Widerrufsfrist zu nutzen und er diese Dienstleistungen während der Widerrufsfrist in Anspruch genommen hat. Der angemessene Betrag errechnet sich als Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem der Kunde das IFAS über die Ausübung des Widerrufsrechts in Bezug auf den Vertrag informiert, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Dienstleistungen.
Der Kunde hat für einen Wertverlust der Waren aufzukommen, wenn dieser durch einen zur Prüfung der Waren nicht erforderlichen Umgang bedingt ist.
Änderungen der AGB
Diese AGB können durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem IFAS und dem Kunden abgeändert werden. Änderungen des Vertrages und der AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Das IFAS behält sich das Recht vor, die AGB aufgrund von Änderungen der technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen nach folgendem Prozedere zu ändern: Das IFAS informiert Kunden über Änderungen zumindest zwei Monate vor Inkrafttreten dieser Änderungen über die vom Kunden bekannt gegebene Kontaktadresse (Post oder Email).
Sofern die Änderung der AGB zum Nachteil des Kunden erfolgt, verfügt dieser über ein Widerspruchsrecht. Mangels Ausübung des Widerspruchsrechts des Kunden gelten die Änderungen als genehmigt, und der Vertrag wird unter Zugrundelegung der neuen AGB fortgesetzt.
Der Kunde kann bei Änderung der AGB zu seinem Nachteil innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Information über die Änderungen der AGB Verhandlungen über diese Änderungen verlangen. Geschieht dies nicht, gelten die Änderungen als vereinbart.
Verlangt der Kunde Verhandlungen betreffend die Änderungen der AGB und wird innerhalb von maximal 21 Tagen ab Verhandlungsbeginn kein Konsens über diese Änderungen erzielt, haben sowohl das IFAS als auch der Kunde das Recht, den Vertrag im Hinblick auf jene Quellen, die von den Änderungen betroffen sind, mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der übrige Vertrag bleibt von einer solchen Teilkündigung unberührt.
Unterlassene sofortige Geltendmachung von Ansprüchen
Ein Unterlassen der sofortigen Geltendmachung von Ansprüchen seitens des IFAS stellt keinen Verzicht auf diese Ansprüche dar.
Sprache und Kundenkontakt
Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Kommunikation mit dem IFAS erfolgt ebenfalls in deutscher Sprache. Im Einvernehmen kann eine andere Sprache gewählt werden.
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Wien.
Rechtswahl
Auf sämtliche Verträge des IFAS mit seinen Kunden ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG; BGBl 1988/96).
Ist der Kunde Verbraucher, so bleiben zwingende Verbraucherschutzregelungen des Aufenthaltsstaates des Kunden unberührt.
Gerichtsstand und Streitschlichtung
Für Rechtsstreitigkeiten über das Zustandekommen oder die Rechtswirksamkeit dieser AGB oder über deren Rechtswirkungen sowie über Verträge, denen diese AGB zugrunde liegen, wird für Unternehmer als Gerichtsstand die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichts in Wien Innere Stadt vereinbart.
Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Ist der Kunde Unternehmer, so ist die betreffende Bestimmung dann so auszulegen, dass die mit ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke soweit wie möglich erreicht werden
Beratungsleistungen
Allgemein
Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten zusätzlich für Verträge über Beratungsleistungen.
Die vom IFAS erbrachten Beratungsleistungen werden unter dem Gesichtspunkt eines sehr hohen Maßes an Sorgfalt, Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit betrieben. Während der Wartungsarbeiten kann es technisch erforderlich sein, dass die Beratungsdienste nicht zur Verfügung stehen.
Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
Das IFAS ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch das IFAS selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Kunden.
Der Kunde verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich das IFAS zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Kunde wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch das IFAS anbietet.
Aufklärungspflicht des Kunden und Vollständigkeitserklärung
Der Kunde sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
Der Kunde wird das IFAS auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
Der Kunde sorgt dafür, dass dem IFAS auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des IFAS bekannt werden.
Der Kunde sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des IFAS über diese informiert werden.
Sicherung der Unabhängigkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeitern des IFAS zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Kunden auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
Berichterstattung / Berichtspflicht
Das IFAS verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch diejenige beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Kunden Bericht zu erstatten.
Den Schlussbericht erhält der Kunde in angemessener Zeit, d. h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
Das IFAS ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Es ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
Honorar
Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält das IFAS ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem IFAS und dem Kunden. Das IFAS ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch das IFAS fällig.
Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des IFAS vom Kunden zusätzlich zu ersetzen.
Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Kunden liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch das IFAS, so behält das IFAS den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die das IFAS bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist das IFAS von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
Bereitstellung von Infrastruktur und Hausordnung
Allgemein
Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten zusätzlich für Verträge über die Bereitstellung von Infrastruktur. Die vom IFAS bereitgestellte Infrastruktur wird unter dem Gesichtspunkt eines sehr hohen Maßes an Sorgfalt, Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit betrieben. Während der Wartungsarbeiten kann es technisch erforderlich sein, dass die Infrastruktur nicht zur Verfügung steht.
Das IFAS bietet seine exklusiven Räumlichkeiten für private und berufliche Veranstaltungen als Eventlocation an. Konfetti, Konfettibomben, Reis gleich welcher Art und dergleichen sind in der Location nicht gestattet.
Sicherheit
Im Innen- und Außenbereich der Eventlocation sind aus Brandschutzgründen und zur Sicherheit aller kein Feuer, Wunderkerzen, Rauchen und dergleichen gestattet. Feuerwerke sind gegebenenfalls über das IFAS zu organisieren. Das IFAS steht im ausgeglichenen Einklang mit Behörden, Nachbarn etc. Himmelslaternen sind gesetzlich verboten. Bei Zuwiderhandlung haftet der Verursacher für Schäden.
Das IFAS verfügt über große Außenflächen. Insbesondere die Panoramaterrassen laden zum Verweilen im Freien ein. Der Kunde haftet für alle Kinder im Rahmen seiner Buchungen.
Catering
Getränke, insbesondere Spirituosen, und Speisen dürfen nicht mitgebracht werden. Der Kunde kann sich an das IFAS wenden und im Einvernehmen die Bedingungen für ein Catering seines Events festzulegen.
Der Konsum alkoholischer Getränke liegt dabei in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Gastes. Das IFAS behält sich das Recht vor, den Ausschank alkoholischer Getränke zu untersagen.
Hausordnung und Hausrecht
Nicht nur während der Ruhezeiten (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr), sondern auch tagsüber darf von Gesetzes wegen kein störender Lärm in ungebührlicher Weise erregt werden. Die Einhaltung dieser Bestimmung obliegt dem Kunden, der bei Zuwiderhandlung dem IFAS für die daraus entstehenden Kosten dem IFAS gegenüber schadenersatzpflichtig wird. Vor allem während der Ruhezeiten ist jedoch auf besondere Rücksichtnahme gegenüber alle anderen Personen in der Umgebung zu achten.
Das IFAS übernimmt keine Haftung für die Garderobe.
Für Schäden, die an der Liegenschaft (Gebäude, Garten) durch Gäste verursacht werden, haftet jeweils der Kunde. Dasselbe gilt für Schäden am Inventar (Möbel, Technik, Kleininventar).
Das Hausrecht, einschließlich die Aussprache eines Hausverbots, liegt vollständig beim IFAS. Es kann insbesondere dann vollzogen werden, wenn Gefahr für Personen, Liegenschaft und Inventar besteht.
Stornobedingungen des IFAS
Die Stornobedingungen des IFAS sind wie folgt:
- 100 Prozent Erstattung bei Stornierung bis zu 30 Tage vor Beginn des Events;
- 50 Prozent Erstattung bei Stornierung bis 7 Tage vor Beginn des Events;
- keine Erstattung bei Stornierung weniger als 7 Tage vor Beginn des Events.
Online-Dienste
Allgemein
Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten zusätzlich für Verträge über die Benützung der Online-Dienste. Dies schließt auch deren anonymen Verwendung (d. h. der Nutzung ohne vorherige Nutzeranmeldung im Online-Service) ein.
Die vom IFAS bereitgestellten Online-Dienste werden unter dem Gesichtspunkt eines sehr hohen Maßes an Präzision, Sorgfalt, Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit betrieben. Während der Wartungsarbeiten kann es technisch erforderlich sein, dass die Online-Dienste nicht zur Verfügung stehen.
Die vom IFAS vergebenen Zugangsdaten dürfen nur für einen Zugriff aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (alle EU-Länder sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) benutzt werden. Für die Einhaltung dieser Bestimmung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
Vertragsdauer, Entgelte und Kündigung von Online-Diensten
Verträge für die Benützung der Online-Dienste werden jeweils für die Dauer der angegebenen Vertragslaufzeit gegen Zahlung eines Entgelts geschlossen, das vor Beginn der Nutzung durch den Kunden oder Nutzer zur Gänze in Rechnung gestellt wird.
Das Entgelt für Dienstleistungen im Rahmen der Online-Dienste richtet sich nach den Preisen, die mit dem Kunden vereinbart sind. Das IFAS ist berechtigt, die Preise der Ausweitung der dem Kunden zur Verfügung stehenden Online-Dienste und der Veränderung der Kosten entsprechend anzupassen. Wenn vom Kunden einzelne Module abonniert werden, so kann das Entgelt – neben der allgemeinen Preisanpassung – auch im Hinblick auf die inhaltliche Erweiterung angepasst werden.
Das IFAS kann eine Anpassung der Preise aufgrund der Wertsicherung ohne gesonderte Kommunikation vornehmen.
Das IFAS behält sich das Recht zur außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung aus einem wichtigen Grund vor. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn es trotz entsprechender Aufforderung zu einer kontinuierlichen Verletzung von Vertragspflichten durch den Kunden (z. B. Zahlungsverzug trotz Mahnung) kommt. Das IFAS kann in solchen Fällen den Zugang des Kunden zu den von ihm abonnierten Online-Diensten sperren.
Der Kunde kann das Recht zur außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung aus einem wichtigen Grund per Kündigungserklärung schriftlich (auch postalisch oder per Email) an das IFAS unter Verwendung folgender Kontaktinformationen richten:
IFAS Institut für Angewandte Sozialwissenschaften OG
Ruhrhofergasse 12
1180 Wien
Österreich
Email: ifas@office.at
Abonnementverträge
Abonnementverträge betreffend vom IFAS produzierte Produkte (z. B. Steuerwörterbuch) werden auf die Dauer von einem Jahr geschlossen. Hinsichtlich der Kündigung gilt, dass der Abonnementvertrag zum Ablauf des ersten Vertragsjahres gerechnet vom Vertragsabschluss gekündigt werden.
Ein Vertrag über die Benützung der Online-Dienste kann jeweils zum Ablauf des endenden Jahresabos gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt stets einen Monat.
Ist der Kunde Verbraucher, so beträgt die Kündigungsfrist für das IFAS zwei Monate, ansonsten einen Monat. Die Kündigungserklärung ist schriftlich (auch per E-Mail oder Fax) zu richten an:
IFAS Institut für Angewandte Sozialwissenschaften OG
Ruhrhofergasse 12
1180 Wien
Österreich
Email: office@ifas.at
Online-Inserate
Das IFAS ist berechtigt, Anzeigenaufträge – als Gesamtaufträge oder auch auch einzelne Anzeigen im Rahmen eines Gesamtauftrages – nach eigenem Ermessen abzulehnen.
Bei telefonischer Auftragserteilung oder Auftragsänderung durch den Kunden trägt der Kunde das Risiko für etwaige Fehler (z. B. Hörfehler, Rechtschreibfehler, Satzfehler).
Der Kunde ist für Inhalt und Form der Anzeige – insbesondere betreffend die Nichtverletzung von Rechten Dritter – verantwortlich und hat diesbezüglich das IFAS schad- und klaglos zu halten. Das IFAS ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, Inserate auf deren Inhalt und Form zu prüfen. Der Kunde trägt für Inhalt und Form der Anzeige die volle Haftung und hält ggf. das IFAS für jeden Nachteil, der diesem aus der Veröffentlichung des Inserates (z. B. zivil- oder strafrechtliche Verfolgung) erwächst, schad- und klaglos. Das IFAS ist nicht verpflichtet, die gerichtliche Entscheidung über die Forderung von Dritten herbeizuführen oder deren Forderung nachzukommen.
Kann das IFAS einen Auftrag aus Gründen höherer Gewalt oder aus Umständen, die es nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht zur Gänze erfüllen, sind Ersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche jeder Art gegen das IFAS ausgeschlossen. Sofern das IFAS den Auftrag zu mindestens 80 % der vereinbarten Leistung erfüllt, hat der Kunde den vollen Preis zu zahlen. Leistungen in einem unter diesem Referenzwert gelegenen Prozentsatz sind angemessen (proportional) zur Leistungserfüllung zu bezahlen.
Das IFAS leistet keine Gewähr für Fehler, die den Sinn des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen. Das IFAS behält sich weiters Wortkürzungen vor, die den Sinn der Anzeige nicht entstellen. Der Kunde hat bei Fehlern, die den Sinn des Inserates wesentlich beeinträchtigen, – nach Ermessen des IFAS – Anspruch auf eine Ersatzanzeige oder Zahlungsminderung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftungen für das IFAS sind ausgeschlossen.
Der Kunde hat Mängel des Inserates innerhalb von 8 Kalendertagen nach Erscheinen des Inserates zu rügen; anderenfalls verliert der Kunde seine etwaigen Ersatz- und/oder Gewährleistungsansprüche.
Das IFAS gewährleistet die einwandfreie Online-Reproduktion der Anzeige. Das IFAS ist berechtigt, Textanzeigen und solche, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht sofort als Anzeige erkennbar sind, als Werbung kenntlich zu machen.
Das IFAS ist berechtigt, vor Durchführung des Auftrages und auch während der Laufzeit des Auftrages das Erscheinen oder weitere Anzeigen vom Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
Der Rücktritt des Kunden von Aufträgen betreffend Online-Inserate ist nur bis zur Online-Veröffentlichung möglich. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung hat der Kunde eine Stornogebühr von 20 % des Anzeigenpreises (exkl. USt) zuzüglich bereits angefallener Darstellungskosten zu bezahlen.
Kosten, die dem IFAS durch Änderungen der ursprünglich vereinbarten Ausführung entstehen, sind vom Kunden gesondert zu bezahlen.
Nutzungsrecht
Das IFAS gewährt für die Dauer eines Vertrages über die Benützung der Online-Dienste eine nicht exklusive und nicht übertragbare und durch die folgenden Bestimmungen beschränkte Lizenz (Werknutzungsbewilligung) für die Benützung der im Vertrag genannten Online-Dienste.
Das Recht zur Benützung der im Vertrag genannten Online-Dienste steht nur denjenigen Personen zu, die in der schriftlichen Vereinbarung mit dem IFAS als Benutzer namentlich angeführt sind und denen das IFAS ein Passwort zugewiesen hat. Die Daten der Online-Dienste dürfen an nicht mehr als einem Endgerät pro Benutzer gleichzeitig dargestellt werden.
Die Verwendung der Online-Dienste darf keinesfalls automatisiert erfolgen. Dies bedeutet, dass Materialien aus den Online-Diensten nur in unbedeutendem Ausmaß und nicht länger als 30 Kalendertage in elektronischer oder sonstiger maschinenlesebarer Form gespeichert werden dürfen. Darüber hinaus dürfen Materialien aus den Online-Diensten nur durch Befehle, die auf der Zugriffsoberfläche der Online-Dienste selbst vorhanden sind, in einfacher Ausfertigung ausgedruckt bzw. gespeichert werden.
Die Online-Dienste und die aus diesen Online-Diensten bezogenen Daten dürfen ausschließlich für den privaten Gebrauch und im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit des Kunden verwendet werden.
Das IFAS ist berechtigt, Verträge betreffend die Nutzung von Online-Diensten als Ganzes oder einzelne Rechte aus diesen Verträgen an ein anderes Unternehmen zu übertragen. Das IFAS ist berechtigt, Zahlungsforderungen an andere Unternehmen abzutreten.
Weder Verträge betreffend die Nutzung von Online-Diensten als Ganzes noch einzelne Rechte aus diesen Verträgen dürfen vom Kunden ohne vorherige Zustimmung des IFAS an Dritte übertragen werden.
Der Kunde und die Benutzer sind nicht berechtigt, die Materialien an Dritte weiterzugeben, sofern eine solche Weitergabe nicht aus Beweisgründen oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich ist. In keinem Fall darf der Kunde oder ein Benutzer die Materialien in eine eigene Datenbank übertragen oder auf andere Weise systematisch speichern.
Die über die Online-Dienste bereitgestellten Daten dürfen vom Kunden bzw. Benutzer nur als Unterstützung bei der Erfüllung seiner Tätigkeiten verwendet werden und verstehen sich nicht als Ersatz für auf den Einzelfall bezogene professionelle Beurteilung und Rat.
Der Kunde ist verantwortlich für die Wahrung sämtlicher Rechte des Lizenzgebers (wie z. B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht einschließlich Recht auf Copyright-Vermerk) an der Software und die Wahrung der Ansprüche des Lizenzgebers auf Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen auch durch Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Lizenznehmers bzw. Dritte; das gilt auch, wenn die Software geändert oder mit anderen Programmen verbunden wurde. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages aufrecht.
Anhang: Musterwiderrufsformular